Klasse B
Mindestalter: 18 oder BF 17 Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Kein Vorbesitz
Einschluss: AM und L
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Beispiele für Fahrzeugkombinationen der Klasse B
Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist und dieser Anhänger auch dann mitgeführt werden darf, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs 3500 kg beträgt.
oder
Klasse B, weil die zulässige Gesamtmasse des Zuges mit 3220 kg innerhalb der zulässigen 3500 kg bleibt.
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen
alternativ angetrieben werden,
sofern
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