Klasse C
Mindestalter: 21
Vorbesitz Klasse B
Einschluss: C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch zum Führen von Fahrzeugen mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, 2. Einsatzfahrzeuge der Polizei, 3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, 4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks, 5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, 6. Krankenkraftwagen, 7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, 8. Beschussgeschützte Fahrzeuge, 9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, 10. Spezialisierte Verkaufswagen, 11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge, 12. Leichenwagen und 13. Wohnmobile.
Befristet auf jeweils 5 Jahre. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung.
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