Klasse CE
Mindestalter: 21
Vorbesitz Klasse C
Einschluss: C1E, BE und T sowie DE, sofern D vorhanden

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Befristet auf jeweils 5 Jahre. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung.

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