Klasse B197
(Klasse B mit Schlüsselzahl 197)
Mindestalter: 18 oder BF 17 Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Kein Vorbesitz
Einschluss: AM und L

Fahrzeugführer, die eine Fahrerlaubnisprüfung auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatikgetriebe ohne Kupplungspedal bestanden haben und einen Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorweisen konnten. Mit Klasse B197 dürfen auch Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe und Kupplungspedal geführt werden.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.